Elektronische Identitäten – so langsam wird ihr Wert erkannt …

Seit erkannt ist (d.h. die Mißbrauchsfälle häufen sich ??), dass mit dem Ausnutzen der persönlichen Identitätsdaten Dritter Geld zu machen ist, beispielsweise mit gefakten Bestellungen im Onlineshop, finden sich auch in der einschlägigen Presse (”Identitätsklau: Vorsicht vor digitalen Doppelgängern” bzw. “Weltweiter Kampf gegen Identitätsdiebstahl“), häufiger Artikel, die auf den Wert – und damit den Schutzbedarf – elektronischer Identitäten hinweisen.

Aus Sicht der IT-Sicherheit steht das Prinzip der Datenminimalität im Vordergrund, insbesondere, wenn es um Persondaten geht. Je weniger persönliche Daten aufgezeichnet werden, desto weniger Daten müssen geschützt werden. :-) Für die Daten die nun einmal erhoben werden müssen, weil ihre Verarbeitung z.B. im Rahmen von Geschäftsprozessen (Bestellungen, Krankenakten etc.) zwingend erforderlich ist, muss der Datenschutz mit hoher Priorität angegangen werden.

Wie z.B. bei Golem (”Datenschutzbericht: Heftige Kritik an der Bundesregierung“) zu lesen ist, sind nach Meinung des Deutschen Datenschutzbeauftragten die rechtlichen Rahmenbedingungen der wachsenden Datenflut bislang noch nicht hinreichend angepaßt worden. Damit fehlt u.A. die rechtliche Basis um gegen Verstöße gegen den Datenschutz hinreichend vorzugehen.

Für den Einzelnen kann nur der Ratschlag gelten, sich zumindest gut zu überlegen, wo welche Daten freiwillig preis gegeben werden. Gerade im Kontext des Web 2.0 :-) – ich finde den Begriff so klasse … – sind viele, gerade jüngere Leute m.E. etwas sehr freizügig im Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Aber wie es so schön heißt: Jedem das seine …

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